Förderprogramme der Kreditanstalt für WiederaufbauFörderprogramme der Kreditanstalt für WiederaufbauDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme rund um das Thema Bauen, Wohnen und Energiesparen an: Das KfW – Wohneigentumsprogramm ist für alle Privatpersonen geeignet, die sich ein Haus bauen oder eine Immobilie erwerben wollen, um dort selbst zu leben. Gefördert wird auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Hierzu wird eine langfristige Finanzierung mittels zinsgünstiger Darlehen angeboten. Antrag: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Bauvorhaben begonnen wird. Soll eine Immobilie erworben werden, so kann der Antrag bis spätestens direkt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt werden. Finanzierungsumfang: Beim Neubau werden die Kosten für das Baugrundstück, Baukosten und Baunebenkosten sowie die Kosten der Außenanlagen berücksichtigt. Beim Immobilienerwerb wird der Kaufpreis, einschließlich der Kaufpreisnebenkosten gefördert. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten, maximal 100.000,- € bei eine Kreditlaufzeit von 20 / 35 Jahren. Das KfW – Programm Wohnraum modernisieren richtet sich an Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten. Gefördert werden Standardmaßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden oder zur Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern. Hierzu wird eine langfristige Finanzierung mittels zinsgünstiger Darlehen angeboten. Antrag: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Bauvorhaben begonnen wird. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Finanzierungsumfang: Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000,- € pro Wohneinheit bei einer Kreditlaufzeit von 10 / 20 oder 30 Jahren.
Das KfW – Programm Energieeffizient Bauen ist ein Förderprogramm für private und öffentlich-rechtliche Bauherren oder Käufer von Wohngebäuden oder Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, die sowohl zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung gedacht sind. Hierzu wird eine langfristige Finanzierung mittels zinsgünstiger Darlehen angeboten, in den ersten 10 Jahren der Laufzeit wird der Zinssatz zudem aus Bundesmitteln vergünstigt. Nicht gefördert werden Wochenend- und Ferienhäuser. Antrag: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Bauvorhaben begonnen wird. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Investitionsbeginn. Damit eine Förderung erfolgt, müssen die Gebäude einem festgesetzten Energieniveau entsprechen. Zur Antragstellung ist es erforderlich, dass ein Sachverständiger die angestrebten Energiewerte bestätigt. Finanzierungsumfang: Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000,- € bei Kreditlaufzeiten von 10 / 20 oder 30 Jahren.
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Das KfW – Programm Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss ab 1.4.2009 ist ein Förderprogramm für private und öffentlich-rechtliche Bauherren oder Käufer von Wohngebäuden oder Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Wochenend- und Ferienhäuser. Voraussetzung ist auch, dass der Bauantrag für das zu sanierende Objekt vor dem 1.1.1995 gestellt war. Gefördert werden Wärmedämmungen der Außenwände, des Daches und/oder der obersten Geschossdecke, Erneuerung der Fenster etc. Mit diesem Programm vergibt die KfW an Eigentümer Beihilfen. Antrag: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Bauvorhaben begonnen wird. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Investitionsbeginn. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung. Zuschussumfang: Für die Sanierung zum KfW – Effizienzhaus und die Durchführung von Einzelmaßnahmen werden die folgenden Investitionszuschüsse gewährt. Bei der Sanierung von Gebäuden, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, bemessen sich die förderfähigen Kosten für den Einzeleigentümer nach der Höhe des Miteigentumsanteils. KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2007): Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW Effizienzhaus 70 wird ein Zuschuss von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 € pro Wohneinheit gewährt. KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2007): Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW Effizienzhaus 100 wird ein Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 € pro Wohneinheit gewährt. Einzelmaßnahmen: Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit gewährt.
Weitere Details zu allen Förderprogramme sowie Informationen über noch weitere Förderprogramme der KfW finden Sie direkt auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de. |
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