Vereinbarung zum Waldindustrieholzkauf nach Gewicht
zwischen dem
Gesamtverband Holzhandel (BD HOLZ - VDH) e.V.
und dem
Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V.
1. Allgemeines
Die Ermittlung des Verkaufsmaßes durch Beauftragte des Käufers setzt absolut korrekte Abwicklung des Verfahrens und vollständige Kontrollmöglichkeit voraus. Bei der Vermessung darf nur geschultes, zuverlässiges Personal beauftragt werden.
2. Ermittlung des Lieferungsgewichts
Die Gewichtsmessung erfolgt unmittelbar nach Eingang des Industrieholzes im Verarbeiterwerk. Der gesamte Meßvorgang (Ermittlung des Lieferungsgewichts, Probenahme für die Trockengehaltsermittlung) soll räumlich konzentriert erfolgen, so daß Störungen durch Fremdeinflüsse (Witterung etc.) vermieden werden. Das Frischgewicht jeder Lieferung wird als Nettogewicht bei Werkseingang mit einer automatischen Brückenwaage (Wiegebereich 50 t, Wiegegenauigkeit 20 kg) ermittelt. Reicht die Länge der Waagenplattform für das Wiegen von Langholzfahrzeugen nicht aus, kann nach Anhörung des zuständigen Eichamtes im Einvernehmen mit dem Prüfungsbeauftragten Achsdruckwiegung vereinbart werden. Enthält eine Ladung Holz von verschiedenen Abrechnungseinheiten, so sind die Teilladungen getrennt zu verwiegen. Das Ergebnis der Wiegung wird durch die vom Drucker der Waage gefertigte Wiegekarte dokumentiert.
3. Probenahme zur Trockengehaltsermittlung
Die Probenahme erfolgt zum Zeitpunkt der Ermittlung des Frischgewichtes an einem witterungsgeschützten Platz in der Regel mit einer speziell hierfür geeigneten Kettenfräse. In jedem Fall muß der Auffangbehälter witterungsgeschützt und mit der Fräse bzw. Motorsäge verbunden sein. Die Probe wird als Sammelprobe aus mindestens 10 die gesamte Ladung repräsentierenden Hölzern entnommen (siehe beiliegende Anweisung zur atro-Ermittlung). Sie muß die gesamte Stammlänge erfassen, wobei jedoch die beiderseitigen Enden auszusparen sind (Abstand bei Langholz mindestens 50 cm, bei Kurzholz bis 3 m mindestens 25 cm) und sie muß den Stammquerschnitt repräsentieren (durch Einstiche mit der Fräse bis zur Markröhre bzw. durch halben oder ganzen Trennschnitt mit der Säge). Bei der Probenahme mit der Fräse sind diese Forderungen durch diagonale Probenahme über eine Längsseite der Ladung hinweg und durch Beachtung der Tiefenbegrenzlehre erfüllt. Für eine laufende Unterhaltung, insbesondere gleichmäßige Schärfung der Fräs- bzw. Sägekette ist zu sorgen.
4. Verwahrung der Proben
Die Sammelproben sind unverwechselbar zu kennzeichnen. Die Trockengehaltsmessung soll sich unmittelbar an die Probenahmen anschließen. Ist dies aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich, sind die Proben in luftdicht verschlossenen Behältern so zu verwahren, daß eine Änderung des Trockengehalts bis zur Trockengehaltsmessung ausgeschlossen ist.
5. Messung des Trockengehalts
Die Trockengehaltsmessung erfolgt nach der Darrmethode (DIN 52183). Die Sammelprobe einer jeden Lieferung ist vor der Messung in, einem geeigneten Behälter gut zu durchmischen. Aus dieser Mischprobe werden mindestens 100 g (Wiegegenauigkeit 0,1 Gramm) in einem geeigneten Trocknungsbehälter (Aluschale) eingewogen, anschließend mindestens 12 Stunden in einem Trockenschrank mit Luftumwälzung bei 103° C getrocknet und danach zurückgewogen. Die Einwaage und Auswaage sowie der Name des Ermittlers sind in geeigneter Weise (auf dem Wiegeschein, durch Ausdruck der Probenwaage oder EDV-Erfassung) zu dokumentieren. Zur Wiegung der Proben ist eine geeichte, mindestens kalibrierte Waage mit Drucker zu verwenden. Die ausgedruckten Ergebnisse der Wägung sind beim Wiegeschein zu belassen.
Der Trockengehalt T in Prozent ergibt sich aus
| Auswaage darrtrockener Späne (g) | x 100 | = | T | (%) |
| ----------------------------------------- | ||||
| Einwaage Frischprobe (g) |
6. Ermittlung des atro-Gewichts
Das atro-Gewicht GO einer Holzlieferung errechnet sich aus Frischgewicht GU, und Trockengehalt T nach der Formel
| GO = GU x | T | |
| -------- | ||
| 100 (kg) |
7. Kontrolle
Der Lieferant kann einen unabhängigen, sachverständigen Beauftragten zur Überprüfung der Werksvermessung entsenden.
8. Information
Die anliegende Verfahrensanweisung ist dem Personal das mit der Ermittlung des Verkaufsmaßes beauftragt ist, auszuhändigen.
9. Abweichungen von der Verfahrensvorschrift
sind im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Prüfungbeauftragten möglich, sofern sie keine Einbußen an Meßgenauigkeit zur Folge haben.
10. Wiegescheindaten
11. Verbreitung
Die Vereinbarung wird bei den beteiligten Verbänden hinterlegt. Den in den beteiligten Verbänden nicht vertretenen Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. In individuellen Verträgen kann auf die Vereinbarung Bezug genommen werden. Ziel ist es, diese Vereinbarung als Handelsbrauch zu etablieren.
Frankfurt, den 16.09.1998
| Gesamtverband Holzhandel (BD HOLZ - VDH) e.V. Vorsitzender Fachabteilung Rohholz Axel Allihn | Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V. Vorsitzender Rohholzausschuß Hans-Jörg Wechselberger |
Ermittlung des Lieferungsgewichts
Bei Werkseingang ist der Lkw mit der Industrieholzlieferung zu wiegen, das Ergebnis ist zu dokumentieren. Beim Verlassen des Werkes wird der Lkw nochmals leer gewogen, aus der Differenz ergibt sich das Frischgewicht der Lieferung. Gewichtsbeeinflussende äußere Faktoren sind bei den Wiegevorgängen konstant zu hatten, d.h. war der Lkw-Fahrer bei der ersten Wiegung im Fahrzeug, so muß er auch bei der zweiten Wiegung im Fahrzeug sein.
Probennahme
Verwahrung der Proben
Messung des Trockengehalts
Der Trockengehalt T in % ergibt sich aus:
| Auswaage darrtrockener Späne (g) | x 100 | = | T | (%) |
| ----------------------------------- | ||||
| Einwaage Frischprobe (g) |
Kriterien für die Abgrenzung Verkauf auf dem Stock
und Selbstwerbung
Verkauf auf dem Stock
Selbstwerbung:
GD Holz setzt auf Nachhaltigkeit – zum Wohle der Allgemeinheit
Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. nimmt seine Verantwortung für die Zukunft der Wälder unserer Erde und damit der Zukunft unserer Kinder sehr ernst. Deshalb hat sich seine Service GmbH von den weltweit agierenden Labels FSC® und PEFC zertifizieren lassen und bietet nun kleineren Unternehmen mit bis zu 15 Mitarbeitern die Möglichkeit, sich dem GD HOLZ CoC Kombizertifikat anzuschließen, um selbst Holzwaren zertifiziert handeln zu können. Anfragen unter info@gd-holz.de. Ein Ansichtsexemplar unserer gültigen Zertifikate finden Sie hier.