Regelwerk Treppenneues Regelwerk Das Regelwerk Holztreppenbau ist niedergelegt in sog. Treppenhandbuch "Handwerkliche Holztreppen" herausgegeben vom Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) und Bundesverband des Holz- und Kunststoffverarbeitenden Handwerks (BHKH). Die aktuelle Fassung ist die 2. überarbeitete und um Nadelholz erweiterte Auflage aus dem Jahr 1999. In der Zwischenzeit haben sich eine ganze Reihe von Normen geändert und wurden teilweise durch EN-Normen ersetzt. Das Treppenhandbuch ist allerdings nicht mehr aktualisiert worden, da künftig ein CE-Zeichen für Treppen bzw. europäische Zulassungen für Treppen kommen werden. Als P.S. am Ende des Dokuments sind die neuen Normen aufgeführt, die nicht in das Regelwerk offiziell aufgenommen wurden. Das Regelwerk gilt nur für die handwerklich gefertigte Treppe für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Die industriell hergestellte Treppe braucht entweder eine (detusche) allgem. bauaufsichtliche Zulassung (a.b.Z.) oder eine europäische Zulassung (ETA).
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