12.10.2009


Frage:
In einem Prospekt eines Lieferanten von MH-Massivholz wird darauf hingewiesen, dass keilgezinktes Konstruktionsvollholz nur für die Nutzungsklasse 1 und 2 geeignet ist. Bedeutet dies, dass es für Carports, Terrassenüberdachungen und Balkone gar nicht verwendet werden darf oder fallen diese Bereiche nicht unter die Nutzungsklasse 3?

 

 


Antwort:
Es ist richtig, dass die DIN 1052 (Holzbaunorm) unter Pkt. 7.2.1 (3) die Verwendung von keilgezinkten Vollholz (KVH) nur in den Nutzungsklassen(siehe Abb. 1)  1 und 2 zulässt. Das gleiche gilt im übrigen auch  für Duo- und Triobalken: Verwendung nur in den Nutzungsklassen 1 und 2.

Der Hintergrund ist, dass die Leimfuge der Beanspruchungen in der Nutzungsklasse 3 durch das Quellen und Schwinden im Zusammenhang mit häufigen Feuchtezyklenwechsel auf Dauer möglicherweise nicht gewachsen ist.


Nkl
Abb. 2: Einstufung einer Balkonkonstruktion nach DIN 1052
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 - Quelle: Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 “Balkone und Terrassen”, Ausgabe Dez. 2007 (modifiziert)

Abb. 2: Einstufung einer Balkonkonstruktion nach DIN 1052 Quelle: Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 “Balkone und Terrassen”, Ausgabe Dez. 2007 (modifiziert)

Abb. 2 verdeutlicht, welche Bauteile oder Teilbereiche von Bauteilen einer Balkonkonstruktion welchen Nutzungsklassen zuzuordnen sind. Der Nutzungsklasse 3 sind also die Bereiche zuzuordnen, die unmittelbar durch Niederschläge oder Schlagregen oder Spritzwasser beansprucht werden.

 

Quintessenz für die Praxis und Antwort auf die Frage: Terrassenüberdachungen und Carports sind und lassen sich durchaus so planen, dass durch die Überdachungen/Dachüberstände die meisten Teile vor Niederschlägen geschützt sind – also nicht in die Nutzungsklasse 3 fallen.

 

Problematisch bei Terrassenüberdachungen oder Carports üblicher Konstruktion sind, wenn überhaupt, dann nur die Stützen und dort, je nach Dachüberstand, die untere Hälfte bzw. der Stützenfuß. Reicht die Überdachung nicht aus, z.B. in der unteren Hälfte der Stützen oder aber im Bereich der Stützenfüße, so kann durch eine entsprechende Abdeckung / Bekleidung oder einen entsprechenden Wetterschutz, der regelmäßig kontrolliert und gewartet wird, dieses Bauteil aus der Nutzungsklasse 3 in die Nutzungsklasse 2 gebracht werden. Weiterhin kann der Handwerker die KVH-Stange möglicherweise so drehen, dass keine Keilzinkung in den kritischen Bereich fällt. Ansonsten muss dann eben Vollholz genommen werden.


Bild 3

Bild 3

Eindeutig der Nutzungsklasse 3 zuzuordnen sind Pfosten und Riegel von Pergolen, die unmittelbar dem Regen ausgesetzt sind und natürlich mit den waagrechten Flächen ganz besonders feuchtebeansprucht sind (Bild 3). Hier stellen sich öfter und über einer längeren Zeitraum Holzausgleichsfeuchten von deutlich über 20% HF (Bereich der Nutzungsklasse 3) ein, so dass Feuchtebedingungen (Gefährdungsklasse 3) herrschen, die Pilzbefall begünstigen. Neben der Problematik der Haltbarkeit der Leimfuge kommt also unter diesen Bedingungen die Pilzbefallsproblematik hinzu.

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